Lohn für Werkstattbeschäftigte


ProSD und das angeschlossene Personalwesen bieten für die Lohnberechnung zwei Lösungen:
- RV-, KV- und PV-ßeiträge werden von der Einrichtung in voller Höhe getragen und von
  ProSD automatisch in Rechnung gestellt
- Die Höhe der Beiträge zur RV, KV und PV richten sich nach festgelegten Bemessungsgrenzen.

Ab einer bestimmten Einkommenshöhe muss der Werkstattbeschäftigte einen definierten
Anteil selbst tragen. Es erfolgt ein getrennter Ausweis von Arbeitsförderungsgeld (AFÖG)
sowie dessen Bestandteilen Grundbetrag und Steigerungsbetrag. Zuvor getrennt erfasste
Abwesenheiten werden automatisch an des Personalwesen übergben, die Lohnabrechnung
durchgeführt und die Abrechnungsdaten von ProSD nach den Erfordernissen zusammengestellt.
Die Rechnungen an die Kostenträger stehen archìviert für spätere Auswertungen und
Nachdrucke zur Verfügung. Umfangreiche Schnittstellen (GOD, SAGE, DATEV, etc.) sorgen
dafür, dass ProSD auch in den bewährten Arbeitsumgebungen "mitspielt".